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Totalschaden - wirtschaftlicher Totalschaden - Differenzbesteuerung - Abrechnung nach Gutachten - Mehrwertsteuer - Umsatzsteuer - Differenzbesteuerung
http://www.verkehrslexikon.de/Module/TotalSchaden.php
Der sog. Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den ein Geschädigter aufwenden muss, um auf dem ihm zugänglichen Gebrauchtfahrzeugmarkt ein dem beschädigten alters-, ausstattungs- und zustandsmäßig entsprechendes Fahrzeug käuflich zu erwerben