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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23253/widerstandsrecht

    im engeren Sinn ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer rechtswidrig ausgeübten Staatsgewalt mit dem Ziel der Wiederherstellung des (alten) Rechts. Im engeren Sinn richtet sich das Widerstandsrecht auch gegen Einzelne oder Gruppen, wenn diese die



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