66 Ergebnisse für: notifizierten
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http://www.resymesa.de/resymesa/ModulStelleDetails.aspx?M=4&ST=55
ReSyMeSa Recherchesystem Messstellen und Sachverständige zur Suche von offiziell notifizierten Stellen in den Modulen Abfall, Boden/Altlasten, Wasser und Immissionsschutz
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http://www.resymesa.de/resymesa/Impressum.htm
ReSyMeSa Recherchesystem Messstellen und Sachverständige zur Suche von offiziell notifizierten Stellen in den Modulen Abfall, Boden/Altlasten, Wasser und Immissionsschutz
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§ 17 ProdSG Meldepflichten der notifizierten Stelle Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/17.html
(1) Die notifizierte Stelle meldet der Befugnis erteilenden Behörde 1. jede Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Konformitätsbescheinigung, 2. alle Umstände, die Folgen für die der notifizierten Stelle
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§ 16 ProdSG Verpflichtungen der notifizierten Stelle Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/16.html
(1) Die notifizierte Stelle führt die Konformitätsbewertung im Einklang mit den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit durch.
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§ 18 ProdSG Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/18.html
(1) Vergibt die notifizierte Stelle bestimmte mit der Konformitätsbewertung verbundene Aufgaben an Unterauftragnehmer oder überträgt sie diese Aufgaben einem Zweigunternehmen, stellt sie sicher, dass der Unterauftragnehmer oder das
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LANUV: Notifizierung nach §29b BImSchG
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/emissionen/emissionsueberwachung/notifizierung-nach-29b-bimschg/
Keine Beschreibung vorhanden.
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ProdSG Produktsicherheitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProdSG&f=1
ProdSG Produktsicherheitsgesetz
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CE Kennzeichnung / CE Zertifizierung - CETECOM™
http://www.cetecom.com/us/de/certification/europa.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 7 ProdSG CE-Kennzeichnung Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/7.html
(1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und
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§ 17 ProdSG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/__17.html
Keine Beschreibung vorhanden.