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Notlagentarifs47 Ergebnisse für: notlagentarif
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§ 153 VAG Notlagentarif Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=153
(1) Nichtzahler nach § 193 Absatz 7 des Versicherungsvertragsgesetzes bilden einen Tarif im Sinne des § 155 Absatz 3 Satz 1. Der Notlagentarif sieht ausschließlich die Aufwendungserstattung für Leistungen vor, die zur Behandlung von
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§ 153 VAG Notlagentarif Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=153
(1) Nichtzahler nach § 193 Absatz 7 des Versicherungsvertragsgesetzes bilden einen Tarif im Sinne des § 155 Absatz 3 Satz 1. Der Notlagentarif sieht ausschließlich die Aufwendungserstattung für Leistungen vor, die zur Behandlung von
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Archiv der Bundesregierung | Archiv von bundesregierung.de | Schuldenfalle beseitigt
http://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Artikel/2013/04/2013-04-10-beitragsueberschuldung-krankenkassen.html
Versicherte, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, werden vor Überschuldung geschützt. Ausstehende Beiträge können erlassen werden, der Säumniszuschlag wird gesenkt und ein Notlagentarif für privat Versicherte wird eingeführt.
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§ 158 VAG Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=158
(1) Krankenversicherungsunternehmen haben der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen 1. in der Krankenversicherung im Sinne des § 146 Absatz 1 die beabsichtigte Verwendung neuer oder geänderter allgemeiner Versicherungsbedingungen
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Krankenversicherungspflicht in Deutschland | Verivox
http://www.verivox.de/themen/krankenversicherungspflicht/
Hier finden Sie Informationen zur Krankenversicherungspflicht und den Folgen für Personen ohne Versicherungsschutz.
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Archiv der Bundesregierung | Archiv von bundesregierung.de | Schuldenfalle beseitigt
http://archiv.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Artikel/2013/04/2013-04-10-beitragsueberschuldung-krankenkassen.html
Versicherte, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, werden vor Überschuldung geschützt. Ausstehende Beiträge können erlassen werden, der Säumniszuschlag wird gesenkt und ein Notlagentarif für privat Versicherte wird eingeführt.
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Säumniszuschläge: Beitragsschulden werden bezahlbarer | Sozialwesen | Haufe
http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/saeumniszuschlaege-beitragsschulden-werden-bezahlbarer_240_187192.html
Der Bundesrat hat das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" gebilligt. Künftig sollen gesetzlich Versicherte weniger Säumniszuschläge bei Beitragsschulden zahlen. Für privat Versicherte wird es…
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KVBeitrSchG Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
http://www.buzer.de/gesetz/10789/index.htm
KVBeitrSchG Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
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§ 193 VVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 193 VVG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
Keine Beschreibung vorhanden.