21 Ergebnisse für: ntsg
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NTSG NATO-Truppen-Schutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=NATO-Truppen-Schutzgesetz&f=1
NTSG NATO-Truppen-Schutzgesetz
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§ 1 NTSG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/str_ndg_4/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Gauliga Böhmen und Mähren 1943/44
http://www.f-archiv.de/gauligen/boehmen/bm4344.htm
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Artikel 48 2. BMJBBG Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes Zweites Gesetz über die
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152514.htm
(450-5) Das Vierte Strafrechtsänderungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 450-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 171 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866), wird wie
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§ 123 StGB Hausfriedensbruch Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=123
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne
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Artikel 4 KorrBekG Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2025&a=4
§ 1 Absatz 2 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490) wird wie folgt geändert 1. Die bisherige Nummer 9a wird Nummer 10 und das Semikolon am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.
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§ 115 StGB Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=115
(1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend. (2) Zum Schutz von Personen, die zur
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Category:ATV Liegnitz – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:ATV_Liegnitz?uselang=de
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§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=114
(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit
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Artikel 4 KorrBekG Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2025&a=4
§ 1 Absatz 2 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490) wird wie folgt geändert 1. Die bisherige Nummer 9a wird Nummer 10 und das Semikolon am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.