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Bei Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern - taz.de
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/haftstrafe-fuer-eltern/
Künftig können getrennt lebende Elternteile den Kontakt zu ihrem Kind stärker einfordern. Dem Elternteil, der den Umgang sabotiert, droht sogar das Gefängnis.