45 Ergebnisse für: orderpapieren
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§§ 1288 bis 1296 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1288-1296
§§ 1288 bis 1296 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 1273 bis 1296 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1273-1296
§§ 1273 bis 1296 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 1292 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1292.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1295 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1295.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1081 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1081.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1273 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1273.html
(1) Gegenstand des Pfandrechts kann auch ein Recht sein. (2) 1 Auf das Pfandrecht an Rechten finden die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen...
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§ 1296 BGB Erstreckung auf Zinsscheine - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1296.html
1 Das Pfandrecht an einem Wertpapier erstreckt sich auf die zu dem Papier gehörenden Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheine nur dann, wenn sie dem...
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§ 1281 BGB Leistung vor Fälligkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1281.html
1 Der Schuldner kann nur an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich leisten. 2 Jeder von beiden kann verlangen, dass an sie gemeinschaftlich...
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§ 1282 BGB Leistung nach Fälligkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1282.html
(1) 1 Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist der Pfandgläubiger zur Einziehung der Forderung berechtigt und kann der Schuldner nur...
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§ 1280 BGB Anzeige an den Schuldner - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1280.html
Die Verpfändung einer Forderung, zu deren Ãbertragung der Abtretungsvertrag genügt, ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt.