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OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.09.2006 - 1 Q 84/05 - openJur
https://openjur.de/u/57668.html
Eine monatlich zu zahlende pauschale Aufwendungsentschädigung verjährt als wiederkehrende Leistung nach § 197 BGB i.d.F. bis zum 31.12.2001 innerhalb von vier Jahren.