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§ 31 PolG NRW, Rasterfahndung - Gesetze des Bundes und der Länder
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167231,34
§ 31 PolG NRW, Rasterfahndung
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PolG NRW,NW - Polizeigesetz NRW - Gesetze des Bundes und der Länder
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167231,1
PolG NRW,NW - Polizeigesetz NRW
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Willkommen bei Sanpuro Premiumwasser
http://www.sanpuro.de/indexOI.php
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Anlage 9 FeV (zu § 25 Absatz 3 ) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev&a=Anlage+9
A. Vorbemerkungen Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden