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Pflichtversichert142 Ergebnisse für: pflichtversicherte
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§ 2 KVLG 1989 Pflichtversicherte Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KVLG%2B1989&a=2
(1) In der Krankenversicherung der Landwirte sind versicherungspflichtig 1. Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus sowie der Teichwirtschaft und der Fischzucht (landwirtschaftliche Unternehmer), deren
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Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V.
http://www.aka.de
Die AKA vertritt Mitgliedseinrichtungen in ganz Deutschland, welche die Altersversorgung für Pflichtversicherte und beitragsfrei Versicherte des kommunalen und kirchlichen Dienstes sowie Rentner und Pensionäre sicherstellen.
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Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V.
http://www.aka.de/portal/page/portal/AKA/index.html
Die AKA vertritt Mitgliedseinrichtungen in ganz Deutschland, welche die Altersversorgung für Pflichtversicherte und beitragsfrei Versicherte des kommunalen und kirchlichen Dienstes sowie Rentner und Pensionäre sicherstellen.
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Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/versicherte/familienversicherte.html
Es gibt drei Möglichkeiten Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse zu werden: Pflichtmitgliedschaft, freiwillige Mitgliedschaft oder Familienversicherung.
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Deutsche Rentenversicherung - Aktuelle Werte
https://web.archive.org/web/20120331020454/http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Deutsche_RV/werte_rv_node.html
Informieren Sie sich über die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge in Prozent sowie die Rechen- und Bezugsgrößen unterteilt in Ost und West. Außerdem finden Sie Informationen zur Höhe der Beiträge. Ebenfalls im Inhalt vorhanden sind die…
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Krankenkassenbeiträge | AOK – Die Gesundheitskasse
https://hessen.aok.de/inhalt/allgemeine-informationen-zum-beitragssatz-8/
Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt einen monatlichen Krankenkassenbeitrag. Hier erfahren Sie, wie sich dieser Beitrag zusammensetzt.
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§ 2 KVLG 1989 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kvlg_1989/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BMF v. 31.03.2010 - IV C 3 - S 2222/09/10041 - NWB Datenbank
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/362936/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Zahlen und Fakten - KZVK
http://www.kzvk.de/die-kzvk/zahlen-und-fakten/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Beitragssatz - www.novitas-bkk.de
https://web.archive.org/web/20150424073353/http://novitas-bkk.de/novitas/index.php?menuid=24
Es gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen der gleiche allgemeine Beitragssatz. Dieser beträgt ab dem 01.01.2011 auf Beschluss der Bundesregierung 15,5 Prozent.