10 Ergebnisse für: physiklaborantin
-
PhysLabAusbV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/physlabausbv/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Der Stadtrat
https://web.archive.org/web/20160502095542/http://www.volkach.de/de/Der-Stadtrat-206,1388.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Zwei kammerbeste Azubis
http://www.spectro.de/ueber-uns/presse/presseberichte/press-releases-and-events/2016/november/kammerbeste-azubis
Zwei kammerbeste Azubis bei SPECTRO
-
Home | Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e.V., Leipzig
http://www.tropos.de/
Das Leibniz-Institut für Troposphärenforschung besitzt ein klares und weltweit einzigartiges Forschungsprofil, in dessen Mittelpunkt Aerosole, also kleinste luftgetragene Partikel, und Wolken stehen.
-
Vorname Tali - Bedeutung und Herkunft - Baby-Vornamen.de
http://www.baby-vornamen.de/Maedchen/T/Ta/Tali/
Alles zum Mädchennamen Tali wie Bedeutung, Herkunft, Namenstag und Beliebtheit auf Baby-Vornamen.de
-
-
AMS Berufslexikon - LabortechnikerIn - Hauptmodul Biochemie
http://www.berufslexikon.at/beruf3361-LabortechnikerIn-Hauptmodul_Biochemie
Für den Lehrberuf „LabortechnikerIn - Hauptmodul Biochemie“ in den Bereichen „Chemie und Biotechnologie“, „Geisteswissenschaften“, „Naturwissenschaften und Medizin“, „Planungswesen und Architektur“, „Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften“,…
-
BIC.at - Arbeitsfelder
http://www.bic.at/bic_brfzustieg1.php?tab=1
Arbeitsfelder fassen Berufe, z. B. Lehrberufe, mit gemeinsamen Merkmalen wie Tätigkeiten, Arbeitsorten, Materialien oder Werkzeugen zusammen und erleichtern damit die Berufsorientierung und die Suche nach Berufsalternativen. Dabei wird nicht nach…
-
BIBB / Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
http://www.bibb.de/de/europasszeugniserlaeuterungen.php
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist das anerkannte Kompetenzzentrum zur Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland.
-
§ 25 BBiG Unabdingbarkeit Berufsbildungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44170.htm
Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.