Meintest du:
Planansätze7 Ergebnisse für: planansätzen
-
§ 18 AbLaV Kostenregelung Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ablav&a=18
(1) Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, ihre Zahlungen und Aufwendungen nach dieser Verordnung über eine finanzielle Verrechnung monatlich untereinander auszugleichen; ein Belastungsausgleich erfolgt entsprechend den
-
§ 18 AbLaV Kostenregelung Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbLaV&a=18
(1) Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, ihre Zahlungen und Aufwendungen nach dieser Verordnung über eine finanzielle Verrechnung monatlich untereinander auszugleichen; ein Belastungsausgleich erfolgt entsprechend den
-
Justizministerium BW - Daten und Fakten
https://www.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Justiz/datenundfakten#anker1997320
Keine Beschreibung vorhanden.
-
AbLaV Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ablav&f=1
AbLaV Verordnung zu abschaltbaren Lasten
-
AbLaV Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbLaV&f=1
AbLaV Verordnung zu abschaltbaren Lasten
-
Hauptsatzung der Stadt Aalen - Stadt Aalen
http://www.aalen.de/hauptsatzung-der-stadt-aalen.13334.25.htm
Hauptsatzung der Stadt Aalen vom 15. Juli 2014 mit Änderungen vom 28. Januar 2016 und vom 27. September 2018
-
Hauptsatzung der Stadt Aalen - Stadt Aalen
https://www.aalen.de/hauptsatzung-der-stadt-aalen.13334.25.htm
Hauptsatzung der Stadt Aalen vom 15. Juli 2014 mit Änderungen vom 28. Januar 2016 und vom 27. September 2018