2 Ergebnisse für: postazv

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=29

    (1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen

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    http://www.buzer.de/gesetz/6077/v0.htm

    Zitierungen von PostPersRG Postpersonalrechtsgesetz



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