66 Ergebnisse für: prüfungsberichtsverordnung
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§ 21 PrüfbV Kapitalquoten Prüfungsberichtsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Pr%C3%BCfbV&a=21
(1) Es ist zu beurteilen, ob die vom Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung der Kapitalquoten nach Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angemessen sind. (2) Die Ermittlung der Kapitalquoten zum
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ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetzes+zur+Umsetzung+der+Richtlinie+%C3%BCber+die+Vergleichbarkeit+von+Zahlungskontoentgelten,+den+Wechsel+von+Zahlungskonten+sowie+den+Zugang+zu+Zahlungskonten+mit+grundlegenden+Funktionen&f=1
ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
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ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+der+Richtlinie+%C3%BCber+die+Vergleichbarkeit+von+Zahlungskontoentgelten,+den
ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
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ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+der+Richtlinie+%C3%BCber+die+Vergleichbarkeit+von+Zahlungskontoentgelten,+den+Wechsel+von+Zahlungskonten+sowie+den+Zugang+zu+Zahlungskonten+mit+grundlegenden+Funktionen&f=1
ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
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ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetzes+zur+Umsetzung+der+Richtlinie+%C3%BCber+die+Vergleichbarkeit+von+Zahlungskontoentgelten,+d
ZKRLUG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
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GWPräOptG Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Optimierung+der+Geldw%C3%A4schepr%C3%A4vention&f=1
GWPräOptG Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
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§ 9 GwG Gruppenweite Einhaltung von Pflichten Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=9
(1) Verpflichtete, die Mutterunternehmen einer Gruppe sind, haben eine Risikoanalyse für alle gruppenangehörigen Unternehmen, Zweigstellen und Zweigniederlassungen, die geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, durchzuführen. Auf
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§ 31 ZKG Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags Zahlungskontengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZKG&a=31
(1) Ein Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet (Verpflichteter), hat mit einem Berechtigten einen Basiskontovertrag zu schließen, wenn dessen Antrag die Voraussetzungen des § 33 erfüllt. Berechtigter ist jeder
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§ 1 GwG Begriffsbestimmungen Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=1
(1) Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs. (2) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist 1. die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen mit dem Wissen oder in
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§ 1 GwG Begriffsbestimmungen Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=1
(1) Geldwäsche im Sinne dieses Gesetzes ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs. (2) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist 1. die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen mit dem Wissen oder in