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OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.04.2004 - 21 B 727/04 - openJur
https://openjur.de/u/100780.html
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf einen Betrag bis zu 300,-- EU ...