126 Ergebnisse für: prozessgericht
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§ 340 ZPO Einspruchsschrift - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/340.html
(1) Der Einspruch wird durch Einreichung der Einspruchsschrift bei dem Prozessgericht eingelegt. (2) 1 Die Einspruchsschrift muss enthalten: 1. die...
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§ 355 ZPO Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/355.html
(1) 1 Die Beweisaufnahme erfolgt vor dem Prozessgericht. 2 Sie ist nur in den durch dieses Gesetz bestimmten Fällen einem Mitglied des Prozessgerichts oder...
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§ 767 ZPO Vollstreckungsabwehrklage - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/767.html
(1) Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, sind von dem Schuldner im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des...
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§ 767 ZPO Vollstreckungsabwehrklage - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/767.html
(1) Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, sind von dem Schuldner im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des...
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§ 404 ZPO Sachverständigenauswahl - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/404.html
(1) 1 Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht. 2 Es kann sich auf die Ernennung...
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§ 769 ZPO Einstweilige Anordnungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/769.html
(1) 1 Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767 , 768 bezeichneten Einwendungen die...
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§ 887 ZPO Vertretbare Handlungen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=887
(1) Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des
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§ 769 ZPO Einstweilige Anordnungen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=769
(1) Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen
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§ 888 ZPO Nicht vertretbare Handlungen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=888
(1) Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme
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§ 888 ZPO Nicht vertretbare Handlungen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=888,904-914
(1) Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme