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Peter Westenthaler muss mindestens vier Monate ins Gefängnis « DiePresse.com
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Die Strafe wegen Betruges und der Beteiligung an der Untreue wurde zwar reduziert, dennoch muss der ehemalige FPÖ-Klubobmann und spätere BZÖ-Chef für acht Monate ins Gefängnis. Nach vier Monaten im Gefängnis kann er eine Fußfessel beantragen.