10 Ergebnisse für: rückbelastungen
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InterCard - Home
http://www.intercard.de
InterCard ist einer der größten unabhängigen POS-Netzbetreiber. Seit über 20 Jahren bieten wir Dienstleistungen rund um das Bezahlen mit ec-, Kredit- und Geschenkkarte sowie ein integriertes Risikomanagement bei Lastschriftzahlungen an.
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PAYONE - more than payment.
https://web.archive.org/web/20120714033740/http://www.payone.de/data/newsletter/newsletter_2009-04_3.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BAG - Buchhandel
https://web.archive.org/web/20120420005957/http://www.bag-service.de/bag/buchhandel.html
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BGH, Urteil vom 17. 9. 2009 – Xa ZR 40/08
http://lexetius.com/2009,3095
Volltext von BGH, Urteil vom 17. 9. 2009 – Xa ZR 40/08
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kartensicherheit.de - Interview mit JCB zum Thema girocard Co-Badging
https://web.archive.org/web/20141111235728/https://www.kartensicherheit.de/de/pub/oeffentlich/news_presse/newslettermeldungen/archiv_2013/jcb_girocard_co-badging.php
JCB ist mit 24 Millionen Händlern und einer Million Bargeldbezugsstellen in 190 Ländern und Territorien einer der Anbieter für Zahlungslösungen und Kartenherausgeber. Über JCB, die neue JCB/girocard und die Allianz mit dem deutschen Debitkartensystem...
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kartensicherheit.de - Interview mit JCB zum Thema girocard Co-Badging
https://web.archive.org/web/20141111235728/https://www.kartensicherheit.de/de/pub/oeffentlich/news_presse/newslettermeldungen/ar
JCB ist mit 24 Millionen Händlern und einer Million Bargeldbezugsstellen in 190 Ländern und Territorien einer der Anbieter für Zahlungslösungen und Kartenherausgeber. Über JCB, die neue JCB/girocard und die Allianz mit dem deutschen Debitkartensystem...
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BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+161,+49
Informationen zu BGHZ 161, 49: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
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§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZAG&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der
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EC-CHIP Erklärungen zum neuen sicheren Zahlart im ec cash -Verfahren
http://www.ec-chip.de/html/ec-chip.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der