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Initiative "Betonflut eindämmen" vorerst gescheitert: Verfassungsgerichtshof: Volksbegehren gegen Flächenfraß unzulässig - Organisatoren reagieren enttäuscht | BR24 | BR.de
https://www.br.de/nachricht/verfassungsgerichtshof-volksbegehren-gegen-flaechenfrass-unzulaessig-100.html
Das Volksbegehren gegen Flächenfraß, "Betonflut eindämmen", ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden.