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§ 81 VAG Rechts- und Finanzaufsicht Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=81
(1) Die Aufsichtsbehörde überwacht den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen im Rahmen einer rechtlichen Aufsicht allgemein und einer Finanzaufsicht im besonderen. Sie achtet dabei auf die ausreichende Wahrung der Belange
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Artikel 1 FiMaAnpG Änderung des Kreditwesengesetzes Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2014I934&a=1
Das Kreditwesengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 1 wird wie
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§ 6 WpHG Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=6
(1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes aus. Sie hat im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Handels mit
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§ 6 WpHG Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=6
(1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes aus. Sie hat im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Handels mit