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§ 814 BGB Kenntnis der Nichtschuld - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/814.html
Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht...
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Mitarbeiter_innen - Google-Suche
http://www.google.at/search?hl=de&safe=off&client=opera&rls=de&hs=tok&num=100&newwindow=1&q=Mitarbeiter_innen&btnG=Suche&meta=
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