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AG Berlin Mitte, Urteil vom 28.07.2008 - 12 C 52/08 - "Für Klingelton-XYZ schicke eine SMS an..." - Beauftragen Minderjährige lediglich mittels Kurzmitteilungen über einen, ihnen nur zur eingeschränkten Nutzung überlassenen Mobilfunk-Laufzeitanschluss Handy-Premium-Abos, besteht ein Anspruch des Anbieters auf Zahlung der Dienstleistungen - ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten - grundsätzlich nicht.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1710
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Vertretungsmacht
http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/Vorlesung/vertretu.htm
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