23 Ergebnisse für: regelfahrverbot
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§ 4 BKatV Regelfahrverbot Bußgeldkatalog-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bkatv&a=4
(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes kommt die Anordnung eines Fahrverbots (§ 25 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes) wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in der
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BKatV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/index.html
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§ 4 BKatV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html
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AG Helmstedt | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Helmstedt
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NZV Homepage - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.BECK
http://www.nzv.beck.de/
Internetangebot des Verlages C.H. Beck, München
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AG Zeitz | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Zeitz
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Die charakterliche Eignung für den Führerschein
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/fuehrerschein/content_02_03.html
Zur Erlangung des Führerscheins muss man auch charakterlich geeignet sein - Straftaten und Verkehrszetralregister.
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§ 25 StVG Fahrverbot Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=25
(1) Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die
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Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und Punktekatalog :: verkehrsportal.de
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog.php
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für GeldbuÃen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im StraÃenverkehr (BuÃgeldkatalog-Verordnung/BKatV) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf…
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§ 24 StVG Verkehrsordnungswidrigkeit Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=24
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen