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BGH Urteil vom 08.10.2002 - 1 StR 150/02 - Verletzung von Privatgeheimnissen durch Weitergabe von Fahrzeug- und Halterdaten
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8296.php
BGH - Fahrzeug- und Halterdaten, die im Rahmen einer einfachen Registerauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG übermittelt werden, sind nicht offenkundig und fallen damit unter den Schutz des § 203 Abs. 2 Satz 2 StGB