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Reiseausweise88 Ergebnisse für: reiseausweis
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§ 4 AufenthV Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer Aufenthaltsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AufenthV&a=4
(1) Durch deutsche Behörden ausgestellte Passersatzpapiere für Ausländer sind 1. der Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Absatz 1), 2. der Notreiseausweis (§ 13 Absatz 1), 3. der Reiseausweis für Flüchtlinge
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Bundespolizei - Passrechtliche Hinweise - Ersatzpapiere beantragen
http://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/01Ersatzpapiere-beantragen/Ersatzpapiere-beantragen_anmod.html
Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Für Angehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie für…
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Bundespolizei - Passrechtliche Hinweise - Ersatzpapiere beantragen
http://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/01Ersatzpapiere-beantragen/Ersatzpapiere-beantr
Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Für Angehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie für…
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Bundespolizei - Passrechtliche Hinweise - Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen
http://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/01Ersatzpapiere-beantragen/Forms/Documents/staatenliste-anerkennung-von-ersatzpapieren.html?nn=5931340
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Bundespolizei - Passrechtliche Hinweise - Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen
http://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/01Ersatzpapiere-beantragen/Forms/Documents/staa
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§ 5 AufenthV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__5.html
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AufenthV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/index.html
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AufenthV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/index.html
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§ 1 AufenthV Begriffsbestimmungen Aufenthaltsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AufenthV&a=1
(1) Schengen-Staaten sind die Staaten im Sinne des § 2 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes. (2) Ein Kurzaufenthalt ist ein Aufenthalt im gemeinsamen Gebiet der Schengen-Staaten von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei der Zeitraum
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Category:Emergency travel documents – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Emergency_travel_documents?uselang=de
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