20 Ergebnisse für: risikoarten
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Anlage 1 VAG Einteilung der Risiken nach Sparten Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=Anlage+1
1. Unfall a) Summenversicherung b) Kostenversicherung c) kombinierte Leistungen d) Personenbeförderung 2. Krankheit a) Tagegeld b) Kostenversicherung c) kombinierte Leistungen 3. Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) Sämtliche Schäden
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Can Do: Maßgeschneiderte Software für Ihren Anwendungsfall
http://de.candoprojects.de/software
Can Do: Software für Projekt- & Portfoliomanagement, Taskmanagement, Ressourcenmanagement, & Skill-Management, Risikomanagement und Demand Management
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Deutsche Bank Geschäftsbericht 2017 - Zahlen und Fakten
https://geschaeftsbericht.deutsche-bank.de/2017/gb/konzern-deutsche-bank/zahlen-und-fakten.html
Zahlen und Fakten ; ; Der Konzern im Überblick 2017 2016 1 Die Aufwand-Ertrag-Relation ist der prozentuale Anteil der Zinsunabhängigen Aufwendungen
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Parlament gibt grünes Licht für die neue Finanzaufsicht
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=IM-PRESS&reference=20100921IPR83190&format=XML&language=DE
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch die entscheidende Zustimmung für das Finanzaufsichtspaket gegeben. Über ein Jahr hat das Parlament für diese radikale Reform des europäischen Finanzaufsichtssystem gekämpft. Demnach werden ab 2011 Banken,…
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§ 1 VAG Geltungsbereich Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=1
(1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen 1. Versicherungsunternehmen im Sinne des § 7 Nummer 33 und 34, 2. Versicherungs-Holdinggesellschaften im Sinne des § 7 Nummer 31 sowie Unternehmen im Sinne des § 293 Absatz 4, 3.
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BaFin - Rundschreiben - Rundschreiben 09/2017 (BA) - MaRisk BA
https://www.bafin.de/dok/10149454
An alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in der Bundesrepublik Deutschland
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BaFin - Rundschreiben - Rundschreiben 09/2017 (BA) - MaRisk BA
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2017/rs_1709_marisk_ba.html
An alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in der Bundesrepublik Deutschland
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§ 12 VAG Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=12
(1) Jede Änderung der in § 9 Absatz 2 Nummer 1 und 2 genannten Bestandteile des Geschäftsplans eines Erstversicherungsunternehmens, jede Erweiterung seines Geschäftsbetriebs auf ein Gebiet außerhalb der Mitglied- und
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