Meintest du:
Risikobetrag9 Ergebnisse für: risikobegrg
-
RisikoBegrG Risikobegrenzungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Risikobegrenzungsgesetz&f=1
RisikoBegrG Risikobegrenzungsgesetz
-
BaFin - Aktuelles - BaFin veröffentlicht neuen Emittentenleitfaden
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2013/meldung_131108_emittentenleitfaden_2013.html
Die BaFin hat am 8. November 2013 die vierte Fassung ihres Emittentenleitfadens veröffentlicht. Grund zur Überarbeitung des Leitfadens gaben zwei neue Gesetze – das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFug) und das Risikobegrenzungsgesetz…
-
§ 354a HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=354a
(1) Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem Schuldner gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen und ist das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein
-
§ 498 BGB Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=498
(1) Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur dann kündigen, wenn 1. der Darlehensnehmer a) mit mindestens zwei aufeinander folgenden
-
§ 769 ZPO Einstweilige Anordnungen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=769
(1) Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen
-
§ 34 WpHG Zurechnung von Stimmrechten Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=34
(1) Für die Mitteilungspflichten nach § 33 Absatz 1 und 2 stehen den Stimmrechten des Meldepflichtigen Stimmrechte aus Aktien des Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, gleich, 1. die einem
-
§ 40 WpHG Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=40
(1) Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 33 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 oder nach entsprechenden Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer
-
§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für
-
§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für