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§ 12 InsO Juristische Personen des öffentlichen Rechts - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/InsO/12.html
(1) Unzulässig ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen 1. des Bundes oder eines Landes; 2. einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die der...
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Impressum | IHK zu Leipzig
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