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MIK NRW: Weniger Straftaten in NRW 2005 bei gleichzeitig höherer Aufklärungsquote
https://web.archive.org/web/20150518080555/http://www.mik.nrw.de/presse-mediathek/aktuelle-meldungen/archiv/archiv-meldungen-im-
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW ist Teil der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und ist u. a. zuständig für die Bereiche Polizei, Kommunales, Verfassungsschutz, Informationstechnik und Organisation der Verwaltung.
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Fassung Anlage 13 FeV a.F. bis 13.10.2017 (geändert durch Artikel 2 G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev+13.10.2017&a=anlage+13
Text Anlage 13 FeV a.F. Fahrerlaubnis-Verordnung in der Fassung vom 13.10.2017 (geändert durch Artikel 2 G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532)
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MIK NRW: Weniger Straftaten in NRW 2005 bei gleichzeitig höherer Aufklärungsquote
https://web.archive.org/web/20150518080555/http://www.mik.nrw.de/presse-mediathek/aktuelle-meldungen/archiv/archiv-meldungen-im-detail/news/weniger-straftaten-in-nrw-2005-bei-gleichzeitig-hoeherer-aufklaerungsquote.html
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW ist Teil der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und ist u. a. zuständig für die Bereiche Polizei, Kommunales, Verfassungsschutz, Informationstechnik und Organisation der Verwaltung.
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=Anlage+13
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
http://www.buzer.de/gesetz/9545/a169240.htm
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev&a=Anlage+13
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden