25 Ergebnisse für: sachwidrige
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EU-Debatte: Europa entmachtet uns und unsere Vertreter - WELT
https://www.welt.de/dossiers/eu-macht/article720463/Europa-entmachtet-uns-und-unsere-Vertreter.html
Bundespräsident a.D. Roman Herzog und Lüder Gerken, Direktor des Centrums für Europäische Politik, schlagen Alarm: Immer mehr Entscheidungen deutscher Politik werden in Brüssel vorbestimmt. Ist Deutschland noch eine parlamentarische Demokratie?
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Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr | Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA)
http://ibka.org/node/758
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Ein Viertel nur... | ZEIT ONLINE
http://www.zeit.de/1968/26/ein-viertel-nur/komplettansicht
...aber immerhin ein Viertel der deutschen Professoren unterschrieben / Von Hilke Schlaeger
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Pressemitteilung Nr. 5/10 vom 12.1.2010
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=50471&pos=0&anz=5
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Utz Claassen äußert sich erstmals zu seiner Frühpension: Niemanden über den Tisch gezogen
https://web.archive.org/web/20090720230516/http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2130718_0_7843_-utz-claassen-aeussert-sich-erstmals-zu-seiner-fruehpension-ich-habe-niemanden-ueber-den-tisch-gezoge.html
Im August entscheidet das Landgericht Karlsruhe über die Ruhebezüge des ehemaligen EnBW-Chefs. Utz Claassen erklärt die Hintergründe des Prozesses.
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BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE+86,+244
Informationen zu BVerwGE 86, 244: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Papierfundstellen
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HRRS Aug./Sept. 2012: Oğlakcıoğlu - Aus aktuellem Anlass: Zum strafbaren Handeltreiben mit Organen gem. §§ 17, 18 TPG · hrr-strafrecht.de
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/12-08/index.php?sz=11#_ftn38
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HRRS Aug./Sept. 2012: Oğlakcıoğlu - Aus aktuellem Anlass: Zum strafbaren Handeltreiben mit Organen gem. §§ 17, 18 TPG · hrr-strafrecht.de
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/12-08/index.php?sz=11
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Übersicht - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk
https://www.kirchenrecht-ekhn.de/list/rechtsprechung
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Bayerischer VerfGH, Urteil vom 22.09.2015 - Vf. 8-VI-15 - openJur
https://openjur.de/u/863971.html
1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 1.500 € auferlegt.