8 Ergebnisse für: satellitennetze

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    http://www.itwissen.info/Fernwirken-telecontrol.html

    Fernwirken oder Telecontrol steht für die Übertragung von Datensignalen für Mess-, Steuer- und Regelzwecke in Anlagen. Der Begriff Fernwirken wird häufig synonym für Telemetrie verwendet, wobei diese das Fernmessen umfasst. Erfolgt die Übertragung…

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    https://www.rohde-schwarz.com/de/produkte/monitoring-and-network-testing/satellitenueberwachung/pg-uebersicht_64135.html

    Rohde & Schwarz-Produkte für die Satellitenüberwachung reichen von großen, skalierbaren und strategischen bis zu kleinen, taktischen Überwachungslösungen für mobile und stationäre Satellitensysteme.

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    https://www.freitag.de/autoren/the-guardian/schiffbruchige-wurden-sich-selbst-uberlassen

    Vor einem Jahr trieb ein Flüchtlingsboot wochenlang auf dem Meer, Dutzende starben. Nun steht fest, dass Fehler und das Versagen von NATO-Schiffen mit verantwortlich sind

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    https://www.welt.de/wirtschaft/article173748065/Starlink-Projekt-Musk-plant-Weltraum-Internet-mit-12-000-Satelliten.html

    Nach der Mega-Rakete folgt das größte Satellitennetz der Menschheit. Mittwoch sollen die ersten zwei Prototypen für das Starlink-Netz ins All geschossen werden. Am Ende soll eine unfassbare Zahl an Satelliten um die Erde kreisen.

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    https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__1.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=010027126&CURSOR=15

    DPMAregister stellt die amtliche Publikationsplattform des DPMA dar, mit Hilfe derer das Amt die Veröffentlichungen vornimmt, die im Rahmen der anhängigen Verfahren im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designsachen gesetzlich vorgesehen sind.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=1

    (1) Zahlungsdienstleister sind 1. Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZAG&a=1

    (1) Zahlungsdienstleister sind 1. Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der



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