100 Ergebnisse für: schriftwerke
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§ 2 UrhG Geschützte Werke - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/urhg/2.html
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; 2....
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§ 2 UrhG Geschützte Werke - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; 2....
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§ 2 UrhG Geschützte Werke - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; 2....
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Können auch Geschäftsbriefe einen urheberrechtlichen Schutz genießen?
http://www.it-recht-kanzlei.de/urheberrecht-geschaeftsbrief.html
Das Landgericht München I hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob auch Geschäftsbriefe als Schriftwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) urheberrechtlich schutzfähig sein können.
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Peter Christoph Düren – Kathpedia
http://kathpedia.com/index.php/Peter_Christoph_D%C3%BCren
Keine Beschreibung vorhanden.
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Der Talmud - Anaconda Verlag - Google Books
https://books.google.de/books?id=5Ih-DAAAQBAJ&pg=PT6&lpg=PT6&dq=traktat+taanit+2a&source=bl&ots=niBJfVQHOM&sig=9CDqvAFkRbAuQ8vmW
Der Talmud ist eines der bedeutendsten Schriftwerke des Judentums. Er enthält keine Gesetzestexte, sondern zeigt auf, wie die Regeln der Thora, der fünf Bücher Mose, in der Praxis und im Alltag umgesetzt werden sollen. Daneben enthält er Legenden,…
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Die Schweizer Minnesänger - Google Books
https://books.google.de/books?id=RegLAQAAIAAJ
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 UrhG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Digitalversion statt Buch | NZZ
http://www.nzz.ch/feuilleton/deutsche-nationalbibliothek-digitalversion-statt-buch-ld.135685
Bestandsschutz hat Vorrang für die Deutsche Nationalbibliothek: Ist die Ausgabe eines Werkes sowohl gedruckt als auch digital vorhanden, muss der Nutzer mit der digitalen Version vorliebnehmen.
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§ 2 UrhG - Einzelnorm
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.