2,075 Ergebnisse für: schwerbehinderte
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ZBFS - Wohnungshilfen (§ 22 SchwbAV)
http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen/leistungen/wohnungshilfen.html
Wohnungshilfen (§ 22 SchwbAV), schwerbehinderte Beschäftigte, Integrationsamt
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Rathausen - SSBL — Gemeinde Ebikon
https://www.ebikon.ch/gemeinde/sehenswuerdigkeiten/rathausen
Vom Zisterzienserkloster zur Stiftung für Schwerbehinderte
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§ 207 SGB IX Mehrarbeit Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=207
Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.
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§ 37 SGB VI Altersrente für schwerbehinderte Menschen Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=37
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie 1. das 65. Lebensjahr vollendet haben, 2. bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt sind und 3. die Wartezeit
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Giesing - Interdisziplinäre Praxis - München - Süddeutsche.de
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/giesing-interdisziplinaere-praxis-1.3842503
Kommende Woche eröffnet ein Zentrum, das medizinische Hilfe für Schwerbehinderte anbietet. Hausärzte sollen trotzdem die ersten Ansprechpartner bleiben
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Schwalmtal: Die Toten beim Namen nennen
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/die-toten-beim-namen-nennen-aid-1.683935
In der Heil- und Pflegeanstalt Waldniel-Hostert wurden während der NS-Zeit schwerbehinderte Kinder ermordet und auf dem anliegenden Friedhof verscharrt.
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Diskriminierung: Trotz Quote zu wenig Jobs für Behinderte | ZEIT ONLINE
https://www.zeit.de/karriere/beruf/2010-08/behindertenquote-firmen
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen Schwerbehinderte beschäftigen. Doch viele zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe – zum Nachteil für alle. Von Peter Ilg
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§ 154 SGB IX Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Neuntes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=154
(1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
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§ 160 SGB IX Ausgleichsabgabe Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=160
(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe
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§ 21 SchwbAV Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchwbAV&a=21
(1) Schwerbehinderte Menschen können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz erhalten, wenn 1. sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für