4 Ergebnisse für: seebetriebs
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§ 116 BetrVG Seebetriebsrat Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=116
(1) In Seebetrieben werden Seebetriebsräte gewählt. Auf die Seebetriebsräte finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen gesetzlichen Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des
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3. WOMitbestG - Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/mitbestgwo_3_2002/BJNR174100002.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 114 bis 116 BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=114-116
§§ 114 bis 116 BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
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§ 115 BetrVG Bordvertretung Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=115
(1) Auf Schiffen, die mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern besetzt sind, von denen drei wählbar sind, wird eine Bordvertretung gewählt. Auf die Bordvertretung finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus