8 Ergebnisse für: seefahrtbezogenen
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§ 2 SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=2
(1) Die seefahrtbezogenen berufsbildenden Schulen, Fach- und Fachhochschulen sind Einrichtungen der Länder. Die Anerkennung der Schiffe, die für die Ausbildung von Besatzungsmitgliedern durch andere Einrichtungen als die dem Recht der
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§ 9 SeeAufgG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bseeschg/__9.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 9 bis 9c SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=9-9c
§§ 9 bis 9c SeeAufgG Seeaufgabengesetz
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§ 9 SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=9
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs, zur Abwehr von Gefahren für die Meeresumwelt, zur Verhütung von der
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FlaggRG - Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
http://www.gesetze-im-internet.de/flaggrg/BJNR000790951.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e.V.
http://www.berufsbildung-see.de/1954-heute.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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FlaggRG - Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
https://www.gesetze-im-internet.de/flaggrg/BJNR000790951.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)
http://www.schure.de/22410/eb-bbs2.htm
Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)- Abschnitt 1, Punkt 1 - 6.14