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§ 142 StPO Auswahl des zu bestellenden Pflichtverteidigers - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/142.html
(1) 1 Vor der Bestellung eines Verteidigers soll dem Beschuldigten Gelegenheit gegeben werden, innerhalb einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger...