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Siebenundvierzigsten20 Ergebnisse für: siebenundvierzigste
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Artikel 3 47. StVRÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Siebenundvierzigste Verordnung zur
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+1086&a=3
In § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Januar 2012 (BGBl. I S. 103) geändert worden ist, wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3a eingefügt
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BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+die+Abk%C3%BCrzung+von+Fristen+im+Bundeswahlgesetz+f%C3%BCr+die+Wahl+zum+16.+Deutschen+Bundestag&f=1
BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
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"Verstümmelung weiblicher Genitalien" - Google-Suche
http://www.google.de/search?hl=de&safe=off&q=%22Verst%C3%BCmmelung+weiblicher+Genitalien%22&btnG=Suche&meta=
Keine Beschreibung vorhanden.
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BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+die+Abk%C3%BCrzung+von+Fristen+im+Bundeswahlgesetz+f%C3%BCr+die+Wahl+zum+16.+
BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
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1861 - 1864 - JPortal
http://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jpvolume_00158778
Zeitschriften-Portal
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1865 - 1868 - JPortal
http://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jpvolume_00158779
Zeitschriften-Portal
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UN-Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, 25.11.2007 (Friedensratschlag)
http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Gewalt/frauen2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 19 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVZO&a=19
(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Vorschriften der Verordnung
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Änderungen FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/9619/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 16 FZV Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=16
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt