134 Ergebnisse für: sitzungspolizei

  • Thumbnail
    https://dejure.org/gesetze/vwgo/55.html

    §§ 169 , 171a bis 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung finden...

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=wdo&a=91

    (1) Zur Ergänzung der Vorschriften dieses Gesetzes über das gerichtliche Disziplinarverfahren sind die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes, insbesondere über Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung, und die

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGG&a=61

    (1) Für die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache gelten die §§ 169, 171b bis 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. (2) Für die Beratung und Abstimmung gelten die §§ 192 bis 197 des

  • Thumbnail
    https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jansen-sgg-61-oeffentlichkeit-sitzungspolizei-gerich-23-gerichtssprache

      Rz. 51 Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Satz 1 GVG). Nicht berührt wird das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen (§ 184 Satz 2 GVG). Plattdeutsch und jede deutsche Mundart ist deutsch…

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=189

    (1) Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten daß er treu und gewissenhaft übertragen werde. Gibt der Dolmetscher an, daß er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=186

    (1) Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=185

    (1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=191a

    (1) Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und

  • Thumbnail
    https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/__52.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

  • Thumbnail
    https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__55.html

    Keine Beschreibung vorhanden.



Ähnliche Suchbegriffe