134 Ergebnisse für: sitzungspolizei
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§ 55 VwGO [Ordnungsvorschriften] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/55.html
§§ 169 , 171a bis 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Ãffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung finden...
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§ 91 WDO Ergänzende Vorschriften Wehrdisziplinarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wdo&a=91
(1) Zur Ergänzung der Vorschriften dieses Gesetzes über das gerichtliche Disziplinarverfahren sind die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes, insbesondere über Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung, und die
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§ 61 SGG Sozialgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGG&a=61
(1) Für die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache gelten die §§ 169, 171b bis 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. (2) Für die Beratung und Abstimmung gelten die §§ 192 bis 197 des
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Jansen, SGG § 61 Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerich ... / 2.3 Gerichtssprache | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jansen-sgg-61-oeffentlichkeit-sitzungspolizei-gerich-23-gerichtssprache
Rz. 51 Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Satz 1 GVG). Nicht berührt wird das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen (§ 184 Satz 2 GVG). Plattdeutsch und jede deutsche Mundart ist deutsch…
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§ 189 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=189
(1) Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten daß er treu und gewissenhaft übertragen werde. Gibt der Dolmetscher an, daß er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung
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§ 186 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=186
(1) Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die
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§ 185 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=185
(1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in
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§ 191a GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=191a
(1) Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und
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§ 52 FGO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/__52.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 55 VwGO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__55.html
Keine Beschreibung vorhanden.