3 Ergebnisse für: smausbv

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBiG&a=17

    (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. (2) Sachleistungen

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBiG&a=22

    (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem

  • Thumbnail
    http://www.berufsbildung-see.de/1954-heute.html

    Keine Beschreibung vorhanden.



Ähnliche Suchbegriffe