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Sauer, SGB II § 15a Sofortangebot / 2.2 Unverzügliches Angebot bei Antragstellung | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe
http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-15a-sofortangebot-22-unverzuegliches-angebot-bei-
Rz. 12 Den Zeitpunkt für die Unterbreitung eines Sofortangebotes legt der Gesetzgeber nicht eindeutig fest. Zunächst bedeutet Angebot, dass es dem Antragsteller überlassen werden soll, wie er mit dem Angebot umgeht. Das ist nicht zufällig und macht z. B.…