19 Ergebnisse für: sokasig
-
LAG Hessen | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LAG%20Hessen
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 389 BGB Wirkung der Aufrechnung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=389
Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.
-
§ 387 BGB Voraussetzungen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=387
Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung
-
§ 17 BBiG Vergütungsanspruch Berufsbildungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBiG&a=17
(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. (2) Sachleistungen
-
§ 7a HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=7a
(1) Wer ein Handwerk nach § 1 betreibt, erhält eine Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe der Anlage A oder für wesentliche Tätigkeiten dieses Gewerbes, wenn die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
-
§ 14 AEntG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__14.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 199 BGB Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=199
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden
-
§ 99 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=99
(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen
-
§ 7b HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=7b
(1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer 1. eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder
-
§ 1a BetrAVG Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Betriebsrentengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrAVG&a=1a
(1) Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine