15 Ergebnisse für: solzg
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§ 1 SolzG 1995 Erhebung eines Solidaritätszuschlags Solidaritätszuschlaggesetz 1995
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SolzG%2B1995&a=1
(1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) Auf die Festsetzung und Erhebung des Solidaritätszuschlags sind die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes mit
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SolzG 1995 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 4 SolzG 1995 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/__4.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BVerfG - 2 BvL 6/14 - dejure.org
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=2%20BvL%206/14
Informationen zum Verfahren BVerfG - 2 BvL 6/14: Sonstiges, Verfahrensgang, Wird zitiert von ...
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BVerfG, Beschluss vom 19. 11. 1999 – 2 BvR 1167/96
http://lexetius.com/1999,1810
Volltext von BVerfG, Beschluss vom 19. 11. 1999 – 2 BvR 1167/96
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§ 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkommensteuergesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?a=32d&g=EStG
(1) Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Abs. 8 fallen, beträgt 25 Prozent. Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen
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§ 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=estg&a=32d
(1) Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Abs. 8 fallen, beträgt 25 Prozent. Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen
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§ 32a EStG Einkommensteuertarif Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=32a
(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2019 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis
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Unternehmensteuerreform 2008 | Chancen und Risiken einer Betriebsaufspaltung im Lichte der Unternehmensteuerreform
http://www.iww.de/gstb/archiv/unternehmensteuerreform-2008-chancen-und-risiken-einer-betriebsaufspaltung-im-lichte-der-unternehmensteuerreform-f45423
Die Betriebsaufspaltung wird oft als Gestaltungsmittel genutzt, um die wichtigen Aspekte der Haftungsbeschränkung, der Steuerminderung und der Nachfolgeplanung in idealer Weise ...