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Gericht: Kein Anspruch auf Domain mit zwei Buchstaben | heise online
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Kein-Anspruch-auf-Domain-mit-zwei-Buchstaben--/meldung/132317
Der Streit um die Vergabe von deutschen Domains, die aus lediglich zwei Buchstaben bestehen, geht weiter. Ein neues Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main verneint einen Anspruch - unter anderem mit Verweis auf DeNIC-Pläne für regionalisierte Angebote.