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Sprengstoffgesetz93 Ergebnisse für: sprengstoffgesetzes
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Strafrecht am Spieltag: "Pyrotechnik ist kein Verbrechen", oder? Strafrecht 123recht.de
http://www.123recht.net/Strafrecht-am-Spieltag-Pyrotechnik-ist-kein-Verbrechen,-oder-__a145688.html
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Neue waffenrechtliche Regelungen treten in Kraft
http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/2974-Neue-waffenrechtliche-Regelungen-treten-in-Kraft/
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, das in Artikel 3 die Änderungen des Waffengesetzes enthält, ist am 24.Juli 2009 im Bundesgesetzblatt Nr. 44 (I S. 2062) veröffentlicht worden. Die waffenrechtlichen Regelungen treten gemäß Artikel 5…
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Artikel 2 4. SprengGÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Viertes Gesetz zur Änderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SprengG%C3%84ndG&a=2
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 390 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert
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Anlage III SprengG (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b ) Sprengstoffgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/3583/a50725.htm
1. Liste der Explosivstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, die zu empfindlich für den Transport sind und daher nicht von Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 2014/28/EU erfasst werden Acetonperoxide (zum Beispiel cyclisches
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§ 8a SprengG Zuverlässigkeit Sprengstoffgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/3583/a50672.htm
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1. die rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens oder b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn
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§ 20 1. SprengV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__20.html
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§ 22 1. SprengV - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__22.html
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§ 6 1. SprengV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__6.html
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§ 40 WaffG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__40.html
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§ 40 WaffG Verbotene Waffen Waffengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=40
(1) Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern. (2) Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition ist nicht anzuwenden, soweit jemand