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Entnahme • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/entnahme.html
Lexikon Online ᐅEntnahme: Steuerrechtlich: Entnahme von Wirtschaftsgütern (Geld, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen) durch Unternehmer oder Mitunternehmer aus dem Betrieb für sich, seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke. Zu den…
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RIS - Index zum Kärntner Landesrecht im RIS Anl. 1 - Landesrecht Kärnten
http://wayback.archive.org/web/20091009102436/http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrK&Dokumentnummer=LKT12005750
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