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§ 412 HGB Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/HGB/412.html
(1) 1 Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und...