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Deutscher Bundestag - Bundestag ermöglicht 18- bis 20-Jährigen zu wählen
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39287766_kw23_kalender_wahlalter/208734
Vor 40 Jahren, am 9. Juni 1972, hat der Bundestag das Wahlrecht geändert und damit 18- bis 20-Jährigen die Teilnahme an Bundestagswahlen ermöglicht. Vorausgegangen war bereits zwei Jahre zuvor eine Änderung des Grundgesetzes.