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Artikel 16 StBürokratAbG Änderung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 Steuerbürokratieabbaugesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+2850&a=16
Artikel 10 Nr. 2 des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) wird wie folgt gefasst 2. § 12 Abs. 4 wird wie folgt gefasst (4) Die Zerlegung des Zinsabschlags nach dem Vierten Abschnitt dieses Gesetzes
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Artikel 16 StBürokratAbG Änderung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 Steuerbürokratieabbaugesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+2850&a=16
Artikel 10 Nr. 2 des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) wird wie folgt gefasst 2. § 12 Abs. 4 wird wie folgt gefasst (4) Die Zerlegung des Zinsabschlags nach dem Vierten Abschnitt dieses Gesetzes
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§ 2 UStG Unternehmer, Unternehmen Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=2
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige
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§ 5 EStG Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=5
(1) Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig
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§ 139b AO Identifikationsnummer Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=139b
(1) Eine natürliche Person darf nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten. Jede Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden. (2) Die Finanzbehörden dürfen die Identifikationsnummer verarbeiten, wenn die Verarbeitung zur
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§ 4 EStG Gewinnbegriff im Allgemeinen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=4
(1) Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der
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§ 2 MRRG Speicherung von Daten Melderechtsrahmengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MRRG&a=2
(1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 speichern die Meldebehörden folgende Daten einschließlich der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise im Melderegister 1. Familiennamen, 2. frühere
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§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ustg&a=14
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres
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§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=14
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres
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§ 39 EStG Lohnsteuerabzugsmerkmale Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=39
(1) Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden auf Veranlassung des Arbeitnehmers Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet (§ 39a Absatz 1 und 4, § 39e Absatz 1 in Verbindung mit § 39e Absatz 4 Satz 1 und nach § 39e Absatz 8).