16 Ergebnisse für: steuerers
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§ 21b LuftVO Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO&a=21b
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt, 1. außerhalb der Sichtweite des Steuerers nach Maßgabe des
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§ 21b LuftVO - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 21a bis 21f LuftVO Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO&a=21a-21f
§§ 21a bis 21f LuftVO Luftverkehrs-Ordnung
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§ 1 LuftVZO - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 LuftVZO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 15a LuftVO Verbotene Nutzung des Luftraums Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=15a
(1) In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sind folgende Arten der Nutzung des Luftraums verboten 1. das Steigenlassen von Drachen und Kinderballonen oder das Betreiben von Schirmdrachen, 2. der
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BMVI - Klare Regeln für Betrieb von Drohnen
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Luftfahrt: DHL testet erstmals Paketlieferung per Drohne - WELT
https://www.welt.de/wirtschaft/article122747484/DHL-testet-erstmals-Paketlieferung-per-Drohne.html
Nach Amazon zeigt auch die Post-Tochter DHL, dass sie eine Ladung per Drohne ausliefern kann. Serienreif ist das Verfahren aber noch lange nicht. Außerdem müssen auch Gesetze angepasst werden.
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Drohnen für alle - WELT
https://www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article112043772/Drohnen-fuer-alle.html
Das Weihnachtsgeschäft mit privaten Flugrobotern rotiert. So sehr, dass Behörden und Datenschützer den Verkehr im Luftraum stärker regulieren wollen