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"Extremismusklausel" ist rechtswidrig | MDR.DE
https://web.archive.org/web/20160608122805/http://www.mdr.de/sachsen/dresden/extremismusklausel104.html
Die vom Bund geforderte "Extremismusklausel" ist rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Dresden gab am Mittwoch der Klage eines Vereins statt, der die Klausel verweigert und deshalb keine Fördermittel bekommen hatte.